Kunst lagern, bewegen und bewerten.
Die meisten Werke verbringen den größten Teil ihres Lebens nicht an der Wand, sondern im Lager. Wir sorgen dafür, dass ihnen diese Zeit nichts anhaben kann – und dass Sie jederzeit wissen, wo jedes Stück liegt, wie es ihm geht und was es heute wert ist.
Die Idee
Gehen Sie in eine beliebige Galerie und fragen Sie, wo der Bestand liegt. Meist führt der Weg in den Nebenraum, in den Keller, manchmal zurück ins Atelier des Künstlers. Die Werke stehen dort gestapelt, mit der Vorderseite zur Wand, im Detail unversichert und ohne ein Blatt Papier darüber, in welchem Zustand sie hereinkamen. Das geht erstaunlich lange gut. Bis es einmal nicht gut geht.
Unsere Idee ist, diesen Teil ganz zu übernehmen – nicht als Anlagenbauer, der liefert und wieder geht, sondern als Betrieb, der bleibt. Wir holen ab, dokumentieren jedes Werk, lagern unter überwachten Bedingungen, sichern ab und bringen zum Termin zurück. Im Portal sehen Galerie, Künstler und Käufer, wo ein Werk liegt, wie es ihm geht und was es heute wert ist.
Sieben Bereiche
Alle ansehen →Vom Gitterfeld bis zur Police. Was heute läuft und was im Aufbau ist, steht bei jedem Bereich dabei – wir halten das lieber auseinander, als es zu verwischen.
The Vaults
LagerungIn BetriebEin Depot ist kein Abstellraum mit Alarmanlage. Es ist ein Klima, das gehalten wird, ein Zugang, der protokolliert ist, und eine Ordnung, in der jedes Werk einzeln erreichbar bleibt, ohne dass ein zweites bewegt werden muss.
Logistics & Movement
Transport & Art HandlingIn BetriebDas meiste, was einem Werk zustößt, passiert unterwegs. Nicht im Regal, sondern zwischen Atelier und Galerie, zwischen Stand und Halle, zwischen Halle und Wohnung.
Crating & Protection
Verpackung & KistenbauIm AufbauEine Kiste ist kein Behälter, sondern ein Klima auf Zeit. Was ein Werk auf einer Reise erlebt, entscheidet sich nicht am Zielort, sondern in den Stunden dazwischen: Temperaturwechsel auf dem Rollfeld, Stöße auf der Ladefläche, Feuchte im Laderaum.
Art Science & Lab
Konservierung & GutachtenIm AufbauWerterhalt ist keine Frage des guten Willens, sondern der Befunde. Ob ein Riss arbeitet, ob ein Firnis vergilbt, ob unter der Malschicht eine ältere Fassung liegt – das sieht man nicht im Streiflicht des Lagerraums.
The Viewing Rooms
Schauraum & StudioIm AufbauEin Werk verkauft sich vor dem Original, nicht im PDF. Aber nicht jede Galerie hat Wandfläche frei, und nicht jeder Sammler möchte im Verkaufsraum stehen, während nebenan das Publikum durchläuft.
Digital Collection Workspace
App & SammlungsmanagementIm AufbauJeder Kunde hat ein eigenes Konto, und darin liegt seine Sammlung: jedes Werk mit Foto, Maßen, Technik, Zustand und dem Standort im Depot bis auf Gang, Feld und Position. Galerien sehen ihren Konsignationsbestand, Künstler ihr Werkverzeichnis, Sammler ihre Sammlung – dieselbe Ansicht, ein anderer Ausschnitt.
Art Administration
Versicherung & RechtVersichern kann jeder – richtig versichern nicht. Eine Hausratpolice deckt ein Gemälde, solange es an der Wand hängt und nichts geschieht, was in den Bedingungen nicht vorgesehen ist. Sobald ein Werk bewegt, ausgestellt, verliehen oder eingelagert wird, endet der Schutz meistens genau dort, wo er gebraucht würde.
Warum wir
Ein Gemälde ist ein physikalisches Objekt. Die Leinwand arbeitet bei jedem Feuchtewechsel, der Firnis reagiert auf Licht, der Keilrahmen zieht. Das meiste, was Werken zustößt, passiert deshalb nicht spektakulär, sondern langsam und unbemerkt – an der Heizung, im zu trockenen Winter, unter dem Stapel.
Wir kommen aus dem Betrieb, nicht aus dem Anlagenverkauf. Wer Stahl liefert, ist fertig, wenn die Gitter hängen; bei uns beginnt dort die Arbeit. Wir wissen, warum ein Prägedruck niemals gestapelt wird, weshalb ein Zustandsprotokoll zwei Fotos braucht und keine Notiz, und was mit einer Papierarbeit geschieht, die einen Winter lang bei dreißig Prozent Luftfeuchte steht.
Kalkulierbar bleibt es trotzdem: Fläche ab einem einzelnen Gitterfeld, monatlich kündbar, ein Ansprechpartner für Lagerung, Transport, Absicherung und Bewertung. Kein Invest, keine Bauzeit – und niemand, der am Ende sagt, dafür sei er nicht zuständig.
Sieben Bereiche, eine Kette
Lagerung, Bewegung, Schutz, Befund, Präsentation, Übersicht und Absicherung. Jeder Bereich funktioniert für sich – zusammen ergeben sie das, was eine Galerie, ein Atelier oder eine Sammlung sonst bei fünf Anbietern einkaufen muss.
The Vaults
LagerungIn BetriebEin Depot ist kein Abstellraum mit Alarmanlage. Es ist ein Klima, das gehalten wird, ein Zugang, der protokolliert ist, und eine Ordnung, in der jedes Werk einzeln erreichbar bleibt, ohne dass ein zweites bewegt werden muss.
Logistics & Movement
Transport & Art HandlingIn BetriebDas meiste, was einem Werk zustößt, passiert unterwegs. Nicht im Regal, sondern zwischen Atelier und Galerie, zwischen Stand und Halle, zwischen Halle und Wohnung.
Crating & Protection
Verpackung & KistenbauIm AufbauEine Kiste ist kein Behälter, sondern ein Klima auf Zeit. Was ein Werk auf einer Reise erlebt, entscheidet sich nicht am Zielort, sondern in den Stunden dazwischen: Temperaturwechsel auf dem Rollfeld, Stöße auf der Ladefläche, Feuchte im Laderaum.
Art Science & Lab
Konservierung & GutachtenIm AufbauWerterhalt ist keine Frage des guten Willens, sondern der Befunde. Ob ein Riss arbeitet, ob ein Firnis vergilbt, ob unter der Malschicht eine ältere Fassung liegt – das sieht man nicht im Streiflicht des Lagerraums.
The Viewing Rooms
Schauraum & StudioIm AufbauEin Werk verkauft sich vor dem Original, nicht im PDF. Aber nicht jede Galerie hat Wandfläche frei, und nicht jeder Sammler möchte im Verkaufsraum stehen, während nebenan das Publikum durchläuft.
Digital Collection Workspace
App & SammlungsmanagementIm AufbauJeder Kunde hat ein eigenes Konto, und darin liegt seine Sammlung: jedes Werk mit Foto, Maßen, Technik, Zustand und dem Standort im Depot bis auf Gang, Feld und Position. Galerien sehen ihren Konsignationsbestand, Künstler ihr Werkverzeichnis, Sammler ihre Sammlung – dieselbe Ansicht, ein anderer Ausschnitt.
Art Administration
Versicherung & RechtVersichern kann jeder – richtig versichern nicht. Eine Hausratpolice deckt ein Gemälde, solange es an der Wand hängt und nichts geschieht, was in den Bedingungen nicht vorgesehen ist. Sobald ein Werk bewegt, ausgestellt, verliehen oder eingelagert wird, endet der Schutz meistens genau dort, wo er gebraucht würde.
Vier Arten, ein Depot zu brauchen
Ein Galerist vor der Messewoche, eine Künstlerin, deren Atelier seit drei Jahren enger wird, jemand mit vier gekauften Arbeiten und einer vollen Wand, ein Unternehmen mit hundertzwanzig Werken auf sechs Etagen: Sie stehen vor derselben Frage, wohin mit dem, was gerade nicht gezeigt wird. Das Haus ist dasselbe. Das Gitterfeld ist dasselbe, das Klima ist dasselbe, das Protokoll sieht gleich aus. Verschieden ist nur der Weg hierher – und was danach passieren muss.
Deshalb beschreiben wir die vier Gruppen getrennt. Nicht weil es vier Angebote gäbe; es gibt sieben Bereiche, und man nimmt daraus, was man braucht. Sondern weil ein Galerist am Abbautag etwas anderes von uns will als jemand, der zum ersten Mal feststellt, dass hinter dem Sofa kein Platz mehr ist. Wer sich in zwei Beschreibungen wiederfindet, liegt damit richtig – die Übergänge sind fließend.
Galeristen
Der Bestand einer Galerie liegt selten dort, wo er hingehört. Er liegt im Nebenraum hinter dem Büro, im Keller unter der Treppe, ein Teil steht noch im Atelier des Künstlers, und ein weiterer Teil ist seit der letzten Messe nicht mehr ausgepackt worden. Das geht lange gut, weil niemand fragt. Es geht schlecht in dem Moment, in dem jemand fragt: bei einem Schaden, bei einem Verkauf mit Zustandsdiskussion, bei einer Erbschaft, bei einer Betriebsprüfung.
Der heiklere Teil ist dabei nicht der eigene Bestand, sondern das Fremdeigentum. Konsignationsware gehört dem Künstler oder einem anderen Händler; geht sie zu Bruch, steht die Galerie in der Pflicht, und die übliche Betriebs- oder Inhaltspolice deckt fremde Sachen häufig nur nachrangig, gedeckelt oder gar nicht. Wir nehmen Konsignationsware getrennt vom eigenen Bestand auf, mit eigenem Wertansatz und eigener Eingangsdokumentation, damit im Gespräch mit dem Makler überhaupt eine Grundlage auf dem Tisch liegt. Die Aufnahme läuft heute; die getrennte Ansicht im Kundenkonto ist im Aufbau.
Und dann ist da der Messezyklus – der Moment, in dem eine Galerie am meisten Werke gleichzeitig in Bewegung hat und am wenigsten Zeit, sich darum zu kümmern. Zwischenlager vor dem Aufbau, Anlieferung zum Stand, Abholung am Abbautag, Rückweg ins Depot. Beim Eingang gleichen wir gegen das Zustandsprotokoll ab, das vor der Fahrt entstanden ist: zwei Fotos und ein Befund, keine Notiz aus dem Gedächtnis. Wer beweisen muss, dass eine Delle schon vorher da war, braucht sie von vorher fotografiert.
Kundenkonto · Im Aufbau
Passt dazu: The Vaults / Logistics & Movement / Digital Collection Workspace / Art Administration
Künstler
Ein Atelier ist ein Arbeitsraum und wird trotzdem zum Lager. Die Arbeiten der letzten Jahre stehen an der Wand, Vorderseite nach innen, und bei jedem neuen Format schiebt sich eine Reihe weiter nach hinten. Was dabei geschieht, sieht man erst später: Abdrücke, wo die Kante eines Keilrahmens jahrelang gegen eine Leinwand gedrückt hat, Abrieb an den unteren Ecken vom Anheben und Absetzen, eine Bahn, die sich verzogen hat, weil dort dauerhaft etwas dagegenstand. Kein einzelner Unfall, sondern Statik über Zeit.
Wir nehmen den Teil des Bestands auf, der nicht mehr in den Arbeitsablauf gehört – verkaufsfertige Arbeiten, ältere Werkgruppen, alles, was im Atelier nur noch im Weg steht. Jedes Werk hängt einzeln am Gitter, ohne Stapel und ohne Bodenkontakt, bei 20 °C und 50 % relativer Luftfeuchte. Nebenbei entsteht dabei das, was die meisten vor sich herschieben: ein Werkverzeichnis mit Foto, Maßen, Technik, Zustand und Standort. Aufgenommen wird es mit jedem Werk, das hereinkommt; die Ansicht im Kundenkonto ist im Aufbau.
Leihgaben gehen von hier aus raus und kommen hierher zurück, mit Protokoll an beiden Enden – die Ausstellung bekommt das Werk, Sie bekommen den Nachweis, in welchem Zustand es gefahren ist. Bleibt der Teil, über den niemand gern spricht: Ein ungeordneter Atelierbestand ist für Erben praktisch nicht zu bewältigen. Künstlernachlässe werden selten deshalb unter Wert verkauft, weil der Markt sie nicht will, sondern weil niemand sagen kann, was es gibt, was davon schon verkauft war und was es wert ist.
Kundenkonto · Im Aufbau
Passt dazu: The Vaults / Digital Collection Workspace / Logistics & Movement / Art Administration
Young Collectors
Nach dem dritten oder vierten Kauf ist die Wand voll. Was dann kommt, ist meistens der Schrank, der Platz hinter dem Sofa oder der Kellerverschlag im Altbau – und der Keller ist von allen Möglichkeiten die schlechteste. Dort liegt die relative Luftfeuchte im Sommer regelmäßig über siebzig Prozent: Papier wellt sich, Leim zieht an, und Schimmel braucht keine Pfütze, sondern Zeit und eine Sporenquelle. Über der Heizung im Winter ist es das Gegenteil, dreißig Prozent und weniger, und dann gibt das Holz nach und die Leinwand spannt sich gegen die Malschicht.
Das ist kein Premiumsegment-Gerede, sondern eine Frage von Quadratmetern und Klima. Sie brauchen keine Sammlung, um hier anzufangen: Fläche gibt es ab einem einzelnen Gitterfeld, monatlich kündbar. Für viele ist es ein Feld für zwei oder drei Arbeiten, die gerade nicht hängen können, und das war die ganze Entscheidung. Was es kostet, hängt an der Fläche und an der Zahl der Bewegungen pro Monat; die Kalkulation kommt nach der Besichtigung und ist unverbindlich.
Der zweite Punkt ist die Police, und da lohnt es sich, ehrlich zu rechnen. Erste Käufe laufen fast immer über den Hausrat mit, meist gedeckelt und meist nur, solange das Werk in der Wohnung an der Wand hängt. Sobald es bewegt, verliehen oder ausgelagert wird, endet der Schutz oft genau dort, wo er gebraucht würde. Wir sehen uns an, was die bestehende Police tatsächlich abdeckt, und bringen Lagernachweis und Wertbasis in das Gespräch mit dem Makler ein – Versicherungsvermittlung im Sinne des § 34d GewO erbringen wir nicht selbst. Der Unterschied liegt dabei im Aufwand, nicht in der Sorgfalt, auch bei einem einzelnen Werk.
Passt dazu: The Vaults / Art Administration / Digital Collection Workspace
Sammler & Unternehmen
Ab einigen Dutzend Werken wird die Sammlung selbst zur Aufgabe. Ein Teil hängt, ein Teil ist verliehen, ein Teil steht beim Restaurator, ein Teil im Depot – und die Liste, die das abbilden soll, ist eine Tabelle, von der niemand mehr sicher sagen kann, welche die letzte Fassung ist. Der Bestand ist dann nicht in Gefahr, aber er ist auch nicht greifbar, und beides fällt erst auf, wenn eine Auskunft gebraucht wird.
Unternehmen bewegen ihren Bestand anders als Privatsammler: Es wird rotiert. Was ein Jahr im Empfang hing, geht ins Depot, etwas anderes kommt an die Wand, nach einem Umbau ändert sich die halbe Etage. Wir fahren diese Rotation zu festen Terminen, hängen vor Ort ab und wieder auf, prüfen Befestigung, Ausrichtung und Lichtsituation und protokollieren beide Bewegungen. Wer im Haus dafür zuständig ist, bekommt den Nachweis heute auf Papier; die Bestandsansicht im Kundenkonto, in der ohne Rückfrage steht, was wo hängt und was im Depot liegt, ist im Aufbau.
Je größer der Bestand, desto schneller läuft die Versicherungssumme der Wirklichkeit hinterher. Unterversicherung fällt fast immer erst im Schadensfall auf, und dann anteilig. Wir liefern die Wertbasis, lassen bei Bedarf ein Gutachten von zertifizierten Sachverständigen erstellen und gleichen die bestehende Police damit ab – Versicherungsvermittlung im Sinne des § 34d GewO erbringen wir nicht selbst. Für Nachlass- und Stiftungsfragen bringen wir Bestandsdaten und Bewertung ein und vermitteln an Anwälte und Steuerberater, die solche Strukturen tatsächlich aufsetzen; rechtliche und steuerliche Beratung erbringen wir ebenfalls nicht selbst.
Kundenkonto · Im Aufbau
Passt dazu: The Vaults / Art Administration / Digital Collection Workspace / The Viewing Rooms
Welche der vier Beschreibungen am ehesten zutrifft, klärt sich meist im ersten Gespräch, und oft sind es zwei. Wir kommen zu Ihnen, sehen uns an, was da ist – Anzahl, Formate, Anteil Grafik –, zählen die Bewegungen pro Monat, denn die bestimmen den Preis, und rechnen daraus Lagerung, Fahrten und Absicherung zusammen. Vor-Ort-Besichtigung vereinbaren →
The Vaults
Ein Depot ist kein Abstellraum mit Alarmanlage. Es ist ein Klima, das gehalten wird, ein Zugang, der protokolliert ist, und eine Ordnung, in der jedes Werk einzeln erreichbar bleibt, ohne dass ein zweites bewegt werden muss.
Wir halten 20 °C und 50 % relative Luftfeuchte mit flachen Gradienten – nicht als Momentaufnahme, sondern als Verlauf, den Sie im Monatsreport nachlesen können. Die Einbruchmeldeanlage läuft in VdS-Klasse C, der höchsten der drei Schutzstufen, aufgeschaltet auf eine ständig besetzte Leitstelle. Jeder Zutritt wird je Zone erfasst: wer, wann, welcher Gang.
Gemeinschaftsdepot
In BetriebDer Einstieg: Fläche im gemeinsam bewirtschafteten Depot, ab einem einzelnen Gitterfeld und monatlich kündbar. Jedes Werk hängt einzeln am Gitter, kein Stapeln, kein Bodenkontakt. Für Galerien, Künstler und alle, deren Bestand wächst, bevor ein eigener Raum sich rechnet.
Private Suiten
Im AufbauEin eigener, abgeschlossener Bereich mit separater Zutrittsberechtigung – für Sammlungen, die niemand sonst sehen soll, und für Bestände, die regelmäßig bewegt werden. Biometrischer Zugang ist Teil der Planung; heute arbeiten wir mit personalisierten Zutrittsmedien und Protokoll.
Skulpturen- und Schwergutlager
Im AufbauBodenflächen mit entsprechender Traglast, Hebezeug und Rangierfläche. Skulptur, Wandobjekt und alles, was nicht hängt, braucht keine Gitterwand, sondern Platz zum Drehen – und Personal, das weiß, wo man ein Objekt anfasst und wo nicht.
Zollfreilager
GeplantEin Zolllager erlaubt es, eingeführte Werke zu lagern, ohne dass Einfuhrabgaben fällig werden, solange sie den zollrechtlich freien Verkehr nicht erreichen. Für den internationalen Handel ist das der entscheidende Hebel. Die Bewilligung ist beantragungspflichtig und an Auflagen gebunden – wir sagen offen, dass dieser Bereich noch nicht besteht.
Logistics & Movement
Das meiste, was einem Werk zustößt, passiert unterwegs. Nicht im Regal, sondern zwischen Atelier und Galerie, zwischen Stand und Halle, zwischen Halle und Wohnung.
Kunsttransporte bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fahren wir selbst – in dieser Klasse ist der gewerbliche Güterkraftverkehr erlaubnisfrei. Gefahren wird im gepolsterten, luftgefederten Fahrzeug, grundsätzlich im Zwei-Mann-Handling, und jede Sendung ist im Kundenkonto nachvollziehbar: abgeholt, im Depot, unterwegs, zugestellt. Schwere Sendungen, Luftfracht und Übersee laufen über lizenzierte Speditionspartner – die Steuerung bleibt bei uns.
National
In BetriebAbholung in Atelier, Galerie, Messestand oder Privatwohnung – im Raum Düsseldorf innerhalb von 48 Stunden, für Bestandskunden zu festen Terminen im Wochenrhythmus. Zurück geht es inklusive Hängung: Befestigung passend zur Wand, Ausrichtung, ein Wort zu Licht und Standort, bevor wir wieder fahren.
International
Über PartnerLuftfracht und Übersee über lizenzierte Partner mit eigener Zollabteilung. Teuer und riskant ist dabei selten der Flug, sondern der Vor- und Nachlauf – die Strecke zwischen Terminal und Depot und die Stunden, die ein Werk dazwischen irgendwo steht. Genau diese Strecke planen wir.
Messelogistik
In BetriebZwischenlager vor der Messe, Anlieferung zum Stand, Abholung am Abbautag und der Zustandsabgleich gegen das Protokoll vor Anlieferung. Der Messezyklus ist der Moment, in dem Galerien am meisten Werke gleichzeitig in Bewegung haben – und am wenigsten Zeit, sich darum zu kümmern.
Zoll & Carnet ATA
In BetriebMessen außerhalb der EU laufen über Carnet ATA. Bei älteren Werken prüfen wir die Genehmigungspflicht nach Kulturgutschutzgesetz – sie greift nur, wenn Alters- und Wertgrenze zusammen überschritten sind, außerhalb der EU strenger als innerhalb; zeitgenössische Kunst ist ausgenommen. Die Behörde hat zehn Arbeitstage, also planen wir rückwärts vom Messetermin.
Crating & Protection
Eine Kiste ist kein Behälter, sondern ein Klima auf Zeit. Was ein Werk auf einer Reise erlebt, entscheidet sich nicht am Zielort, sondern in den Stunden dazwischen: Temperaturwechsel auf dem Rollfeld, Stöße auf der Ladefläche, Feuchte im Laderaum.
Wir bauen maßgefertigt – nach Format, Gewicht, Rahmenprofil und Reiseweg. Für kurze Wege genügt die Weichverpackung mit Ecken- und Rahmenschutz. Für alles, was fliegt oder länger unterwegs ist, die Klimakiste: doppelwandig, mit Pufferschicht gegen Feuchtewechsel und schockabsorbierender Lagerung des Werks im Inneren, sodass die Kiste den Stoß aufnimmt und nicht der Keilrahmen.
Museumskisten
Im AufbauDie Klimakiste ist der Standard für Leihverkehr und Übersee: doppelwandiger Aufbau, Dampfbremse, Pufferschicht, innen eine Lagerung, die das Werk nicht berührt, wo es empfindlich ist. Für Sendungen außerhalb der EU kommt behandeltes Holz nach ISPM 15 zum Einsatz, sonst hält der Zoll die Kiste fest und nicht das Werk.
Schutzmaterialien
Im AufbauSäurefreie Zwischenlagen, Schaumsysteme nach Werkgewicht, Eckenschutz für Zierrahmen, Glasbruchsicherung. Materialien, die nicht ausgasen, nicht kleben und nicht abfärben – was billig verpackt ist, sieht man erst beim Auspacken, und dann ist es zu spät.
Mehrwegsystem
GeplantKisten, die im Kreis laufen statt auf dem Hof zu verrotten: registriert, eingelagert, zur nächsten Sendung wieder bereitgestellt. Das spart Geld und ist der einzige Teil des Kunsttransports, an dem sich Nachhaltigkeit ohne Kompromiss beim Schutz machen lässt.
Art Science & Lab
Werterhalt ist keine Frage des guten Willens, sondern der Befunde. Ob ein Riss arbeitet, ob ein Firnis vergilbt, ob unter der Malschicht eine ältere Fassung liegt – das sieht man nicht im Streiflicht des Lagerraums.
Heute arbeiten wir mit Restauratoren, Kunsthistorikern und zertifizierten Sachverständigen aus unserem Netzwerk; ein eigenes Atelier im Haus ist geplant, weil jeder Transport zu einem externen Atelier ein zusätzliches Risiko ist. Was wir schon liefern, ist die Dokumentation: fotografische Zustandsprotokolle bei jeder Ein- und Auslagerung, vorher und nachher direkt vergleichbar.
Restaurierungsatelier
GeplantEin Atelier im Haus bedeutet: Der Weg vom Depot zur Werkbank ist ein Gang und keine Fahrt. Bis es steht, vermitteln wir an Restauratoren, mit denen wir arbeiten, und übernehmen Transport und Dokumentation dorthin.
Digitale Condition Reports
Im AufbauHeute fotografisch, frontal und im Detail, mit Zeitstempel und Vergleichsansicht im Kundenkonto. Geplant ist die Erweiterung um UV-Fluoreszenz und Infrarot-Reflektografie – damit werden Retuschen, Übermalungen und Unterzeichnungen sichtbar, die im sichtbaren Licht niemand findet.
Wertgutachten
Über PartnerFür Police, Erbfall, Schenkung oder Kreditbesicherung, erstellt von zertifizierten Sachverständigen, mit belastbarer Methodik statt Schätzwert. Davon zu unterscheiden ist die Wertindikation im Kundenkonto: halbjährlich aktualisiert, mit Stand-Datum und Herleitung – hilfreich, aber kein Gutachten, und wir nennen sie auch nicht so.
The Viewing Rooms
Ein Werk verkauft sich vor dem Original, nicht im PDF. Aber nicht jede Galerie hat Wandfläche frei, und nicht jeder Sammler möchte im Verkaufsraum stehen, während nebenan das Publikum durchläuft.
Dafür gibt es die Viewing Rooms: abgeschlossene, ausgeleuchtete Räume direkt am Depot, stundenweise oder tageweise buchbar. Werke werden auf Wunsch vorbereitet, gehängt und beleuchtet – ein Verkaufsgespräch vor dem Original, ohne dass jemand Ausstellungsfläche mieten muss.
Showroom
Im AufbauNeutrale Wand, regelbares Licht, kein Durchgangsverkehr. Der Unterschied zum Hinterzimmer ist nicht der Raum, sondern dass das Werk vorbereitet ist, wenn der Sammler kommt – gereinigt, gehängt, auf Augenhöhe, mit den Unterlagen daneben.
Fotostudio
GeplantKatalogisierung, Werkverzeichnis, Auktionseinlieferung, Online-Shop: Irgendwann braucht jedes Werk eine ordentliche Aufnahme. Ein Studio am Depot heißt, dass es dafür nicht das Haus verlassen muss – der häufigste Anlass für vermeidbare Transporte.
Digital Collection Workspace
Jeder Kunde hat ein eigenes Konto, und darin liegt seine Sammlung: jedes Werk mit Foto, Maßen, Technik, Zustand und dem Standort im Depot bis auf Gang, Feld und Position. Galerien sehen ihren Konsignationsbestand, Künstler ihr Werkverzeichnis, Sammler ihre Sammlung – dieselbe Ansicht, ein anderer Ausschnitt.
Dazu kommt, was die wenigsten Depots zeigen: eine Wertindikation je Werk. Diese Zahl führen wir ohnehin, weil Transport und Police einen Versicherungswert brauchen – für Sie wird daraus eine Portfolio-Ansicht, die zeigt, was die Sammlung heute wert ist. Die Werte stammen nicht aus einem Algorithmus, sondern von Kunsthistorikern und Marktberatern, die vergleichbare Auktionsergebnisse und Galeriepreise heranziehen.
Dashboard
Im AufbauBestand, Bewegungen, offene Aufträge und Dokumente an einer Stelle. Exportierbar für Versicherer, Steuerberater, Galerie oder Erben – der Moment, in dem diese Daten gebraucht werden, ist selten einer, in dem jemand Zeit zum Suchen hat.
Live-Klimadaten
GeplantTemperatur- und Feuchteverlauf aus der Zone, in der Ihre Werke tatsächlich liegen – nicht als Durchschnitt des Gebäudes, sondern als Kurve Ihrer Box. Wer das einmal gesehen hat, versteht, warum ein Keller kein Depot ist.
Aufträge per Klick
Im AufbauAuslagerung, Transport, Hängung, Schaudepot-Termin: angefragt im Konto, terminiert von uns, quittiert mit Protokoll. Keine Rückfragen per WhatsApp beim Fahrer.
Art Administration
Versichern kann jeder – richtig versichern nicht. Eine Hausratpolice deckt ein Gemälde, solange es an der Wand hängt und nichts geschieht, was in den Bedingungen nicht vorgesehen ist. Sobald ein Werk bewegt, ausgestellt, verliehen oder eingelagert wird, endet der Schutz meistens genau dort, wo er gebraucht würde.
Deshalb läuft bei uns nichts über die gesetzliche Frachtführerhaftung. Nach § 431 HGB wäre die auf 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm begrenzt – derzeit rund 10,30 €. Ein sechs Kilo schweres Gemälde im Wert von 40.000 € wäre danach mit gut 60 € entschädigt. Wir versichern stattdessen je Werk zum vereinbarten Wert, von Nagelloch zu Nagelloch.
Dafür arbeiten wir mit spezialisierten Kunstversicherungsmaklern zusammen – inhabergeführten Häusern, die seit Jahrzehnten nichts anderes tun, als Kunst zu versichern, und die Museen, Firmensammlungen und Galerien ebenso betreuen wie Spediteure und einzelne Sammler. Versicherungsvermittlung im Sinne des § 34d GewO erbringen wir nicht selbst; wir liefern Lagernachweis, Wertbasis und Unterlagen und begleiten das Gespräch.
Und das gilt ausdrücklich nicht erst ab einer bestimmten Sammlungsgröße. Wer ein einzelnes Werk richtig versichern will, bekommt denselben Zugang wie ein Haus mit dreihundert. Der Unterschied liegt im Aufwand, nicht in der Sorgfalt.
Allgefahrendeckung
Nagelloch zu Nagelloch heißt: Die Deckung beginnt, wenn das Werk von der Wand kommt, und endet, wenn es wieder hängt – Verpackung, Transport, Lagerung, Ausstellung und Rückweg eingeschlossen. Ausgeschlossen bleibt, was in jeder Police ausgeschlossen ist; welche Klauseln das im Einzelnen sind, gehört ins Gespräch und nicht auf eine Website.
Der Wert als Grundlage
Jede Police ist nur so gut wie die Summe, auf die sie lautet. Unterversicherung fällt fast immer erst im Schadensfall auf, und dann anteilig. Wir liefern die Wertbasis aus dem Kundenkonto, lassen bei Bedarf ein Gutachten von zertifizierten Sachverständigen erstellen und gleichen die bestehende Police damit ab – für Galerien besonders beim Fremdeigentum, denn Konsignationsware ist selten so gedeckt, wie der Galerist annimmt.
Nachlass und Übergabe
Bestandsaufnahme, Bewertung, Teilungsvorschlag, geordnete Übergabe – auch für Künstlernachlässe mit ungeordnetem Atelierbestand. Der häufigste Grund, aus dem Sammlungen unter Wert verkauft werden, ist nicht der Markt, sondern dass die Unterlagen fehlen.
Stiftung und Struktur
Wer eine Sammlung dauerhaft zusammenhalten will, braucht früher oder später eine Struktur dafür. Wir bringen Bestandsdaten und Bewertung ein und vermitteln an Anwälte und Steuerberater, die Stiftungsgründungen tatsächlich begleiten – rechtliche und steuerliche Beratung erbringen wir nicht selbst.
Aus einer Galerie heraus gebaut
Ich bin in Düsseldorf aufgewachsen, als Sohn eines Galeristen. Das heißt, ich kenne den Teil des Kunsthandels, über den selten jemand spricht: nicht den Verkauf, sondern alles davor und danach. Anlieferung. Auslieferung. Werke, die ins Ausland sollen. Und der ständige Versuch, den eigenen Bestand aktuell zu halten – im Inland wie im Ausland.
Dabei ist mir aufgefallen, wie schlecht genau dieser Teil versorgt ist. Es gibt Anlagenbauer, die Gitter liefern. Speditionen, die fahren. Lagerhäuser, die Fläche vermieten. Aber kaum jemanden, der das alles zusammen betreibt und am Ende sagen kann: Ihr Werk liegt in Gang 4, Feld 12, es geht ihm gut, hier ist das Protokoll, und so viel ist es heute wert.
ARTDEPOT ist keine neue Idee. Depots gibt es, Kunstspeditionen gibt es, Portale gibt es auch. Der Anspruch ist, es besser zu machen als das, was der Markt heute bietet – aus der Perspektive von jemandem, der dieses Problem nicht aus einer Marktanalyse kennt, sondern aus dem Alltag einer Galerie.
Ich bin zwanzig. Das ist jung für ein Depot, und ich halte es für ehrlicher, das hier zu schreiben, als es zu verschweigen. Nicht jung sind die Handgriffe, mit denen ich aufgewachsen bin – und die Partner, mit denen wir arbeiten: Restauratoren, Sachverständige, spezialisierte Kunstversicherungsmakler und lizenzierte Speditionen, die ihr Geschäft seit Jahrzehnten machen.
Etienne Schnaudt · Gründer
Vor-Ort-Besichtigung
Wir besuchen Ihre Galerie oder Ihr Atelier, verschaffen uns einen Überblick über Ihren Bestand und kalkulieren die monatlichen Kosten für Lagerung, Abholung und Versicherung.
Was wir vor Ort tun
Wir sehen uns den Bestand an – Anzahl, Formate, Anteil Grafik – und zählen die Bewegungen pro Monat, denn die bestimmen den Preis. Danach bekommen Sie eine Kalkulation für Lagerung, Fahrten und Absicherung. Unverbindlich, und ohne dass vorher etwas unterschrieben wird.
Was wir vorher wissen sollten
Hilfreich sind die ungefähre Zahl der Werke und das größte Format, ob Grafik- oder Editionsbestand dabei ist, eine bestehende Police mit Versicherungssumme, falls vorhanden, und wie oft Werke das Haus im Monat verlassen. Eine kurze Mail genügt.
Anfrage
Das Formular fragt genau das ab, was oben steht – nicht mehr. Wenn Sie lieber anrufen oder schreiben: die Nummer und die Adresse stehen darunter. Wer gerade unterwegs ist, hört das Klingeln nicht; sprechen Sie in dem Fall bitte auf, wir rufen zurück.
Je genauer wir vorher wissen, wie viele Werke bei Ihnen stehen und wie groß das größte davon ist, desto weniger müssen wir beim ersten Kontakt noch erfragen – und desto eher können wir sagen, ob eine Fahrt überhaupt nötig ist. Vertrauliches besprechen wir lieber am Telefon: Werklisten, Versicherungssummen und Adressen von Sammlern gehören nicht in eine Mail, die zwischen den Servern zwar meist verschlüsselt transportiert wird, aber nicht von Ende zu Ende.
Direkt
+49 211 97 26 40-0
[E-Mail-Adresse]
Rufen Sie an, wenn es schnell gehen soll, und schreiben Sie, wenn es genau werden soll. Die vollständige Anschrift des Unternehmens steht im Impressum.
Wie es weitergeht
Auf eine Anfrage folgt zuerst ein Rückruf. Am Telefon klären wir, was sich ohne Besichtigung beantworten lässt – oft ist das mehr, als man denkt, und manchmal stellt sich dabei heraus, dass wir die Falschen sind. Wenn es passt, verabreden wir einen Termin bei Ihnen im Haus.
Danach bekommen Sie die Kalkulation schriftlich, jede Position einzeln: Lagerfläche, Fahrten, Versicherungssumme. Wann wir den Termin anbieten können, hängt davon ab, was gerade im Haus ist – wir nennen Ihnen das Datum beim Rückruf, statt hier eine Frist zu versprechen, die niemand kennt.
Was Sie uns schreiben oder am Telefon nennen, verwenden wir, um Ihre Anfrage zu beantworten, die Kalkulation vorzubereiten und einen Termin abzustimmen. Weitergegeben wird nur, was die Bearbeitung verlangt – etwa an einen Kunstversicherungsmakler, wenn eine Police im Raum steht. Worauf sich das stützt und wie lange die Korrespondenz bei uns bleibt, steht im Datenschutzhinweis.
Impressum
Angaben nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz und § 18 Absatz 2 Medienstaatsvertrag. Wo eine Angabe noch aussteht, steht hier ein Platzhalter in eckigen Klammern statt einer Zahl, die gut aussieht. Wir tragen sie nach, sobald sie vorliegt.
Angaben zum Diensteanbieter
Diensteanbieter
ARTDEPOT Düsseldorf GmbHRonsdorfer Straße 74
D-40233 Düsseldorf
Vertreten durch
Vertreten durch die Geschäftsführung: [Name laut Handelsregister]. Den Namen tragen wir ein, sobald der Registerauszug vorliegt; bis dahin steht hier eine Klammer und keine Angabe, die wir nicht belegen können.
Kontakt
Telefon +49 211 97 26 40-0
E-Mail [E-Mail-Adresse]
Post erreicht uns unter der oben genannten Anschrift; eine abweichende Ladungsanschrift führen wir nicht.
Registereintrag
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB [Nummer].
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: [USt-IdNr.]
Inhaltlich verantwortlich nach § 18 Abs. 2 MStV
Etienne Schnaudt, Anschrift wie oben.
Rechtliche Hinweise
Berufsrechtliches
Wir sind Kunstdepot und Kunstspedition. Eine Versicherungsvermittlung im Sinne des § 34d der Gewerbeordnung erbringen wir nicht selbst; eine Erlaubnis nach § 34d GewO halten wir nicht und benötigen sie für unsere Leistungen auch nicht. Wir liefern Lagernachweis, Wertbasis und Unterlagen und begleiten das Gespräch mit spezialisierten Kunstversicherungsmaklern, die die Erlaubnis haben.
Ebenso wenig leisten wir Rechts- oder Steuerberatung. Wo eine solche Frage auftaucht – Eigentumsnachweis, Kulturgutschutz, Einfuhrumsatzsteuer –, nennen wir Ihnen jemanden, der sie beantworten darf, und halten uns selbst bei der Auskunft zurück.
Streitbeilegung
Die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung, auf die an dieser Stelle jahrelang verwiesen wurde, ist zum 20. Juli 2025 eingestellt worden. Ein Link darauf ginge heute ins Leere, deshalb steht hier keiner.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder verpflichtet noch bereit (§ 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz). Beschwerden nehmen wir unter der oben genannten Telefonnummer und postalisch unter der oben genannten Anschrift entgegen.
Haftung für Inhalte
Was auf diesen Seiten steht, beschreibt den Stand, den wir kennen: was in Betrieb ist, was im Aufbau und was bislang nur geplant. Für diese eigenen Inhalte sind wir nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.
Nach den §§ 7 bis 10 DDG sind wir als Diensteanbieter nicht verpflichtet, fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Die Pflicht, einen konkret beanstandeten Inhalt zu entfernen, bleibt davon unberührt: Sobald uns eine Rechtsverletzung bekannt wird, nehmen wir den Inhalt herunter.
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Bildnachweis
Das Hintergrundvideo im Kopf der Startseite ist Stockmaterial und zeigt keine Räume von ARTDEPOT. Es läuft derzeit als Vorschaufassung mit Wasserzeichen; vor dem Livegang wird es durch die lizenzierte Fassung ersetzt und der Lizenzgeber hier namentlich benannt: [Lizenzgeber / Quelle]. Weitere Nachweise ergänzen wir an dieser Stelle, sobald eigene Aufnahmen aus dem Haus hinzukommen.
Stand: [Datum]
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Was hier steht, ist der Entwurfsstand. Er beschreibt, wie wir arbeiten und worauf wir uns einlassen, bevor ein Anwalt ihn Satz für Satz geprüft hat.
Entwurfsstand
Diese Fassung wird vor dem ersten Vertragsschluss anwaltlich geprüft und danach hier ersetzt. Für laufende Verträge gilt ausschließlich die Fassung, die Sie unterzeichnet haben und die dem Vertrag als Anlage beiliegt – nicht das, was an diesem Tag zufällig auf der Website steht.
Wir stellen den Entwurf trotzdem öffentlich. Wer einen Bestand aus der Hand gibt, sollte vorher lesen können, wie wir haften, wann wir ein Pfandrecht geltend machen und was wir ausdrücklich nicht leisten. Was Ihnen darin zu weit oder zu eng gefasst scheint, besprechen wir vor der Unterschrift und nicht danach.
Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der ARTDEPOT Düsseldorf GmbH und ihren Auftraggebern über Lagerung, Transport, Verpackung, Dokumentation und die damit verbundenen Leistungen. Sie gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ebenso wie gegenüber Verbrauchern nach § 13 BGB.
Wo eine Regelung nur für eine der beiden Gruppen gilt, steht das an der betreffenden Stelle und nicht in einem Vorbehalt am Anfang. Ein Satz, der pauschal versichert, zwingendes Verbraucherrecht gehe allem vor, heilt keine einzige Klausel: Jede wird für sich an den §§ 307 bis 309 BGB gemessen, und wer erst im Streit erfährt, welche Hälfte des Textes für ihn gilt, hat nichts gelesen. Deshalb steht er hier nicht.
Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen. Was schriftlich individuell vereinbart wurde, geht diesen Bedingungen vor; eine ausgehandelte Abrede wiegt schwerer als ein vorformulierter Satz, und das soll sie auch.
Leistungsgegenstand
Wir lagern Kunst- und Sammlungsgegenstände unter überwachten Klimabedingungen, holen sie ab und liefern sie aus, verpacken sie, halten ihren Zustand in Protokollen fest und zeigen sie auf Wunsch in unseren Räumen. Welche dieser Leistungen Sie beauftragen, steht im Angebot und in der Auftragsbestätigung. Geschuldet ist, was dort steht.
Jeder Bereich dieser Website trägt einen Status. Leistungen, die als „Im Aufbau“ oder „Geplant“ ausgewiesen sind, sind nicht Vertragsgegenstand, solange sie nicht in Betrieb sind: Sie können sie nicht buchen, wir rechnen sie nicht ab, und Sie können sich im Schadensfall nicht auf sie berufen. Die Beschreibung eines geplanten Bereichs ist eine Absicht, keine Zusage.
Das gilt auch für das Kundenkonto im Digital Collection Workspace, das heute den Status „Im Aufbau“ trägt. Solange es nicht in Betrieb ist, läuft jede Mitteilung, an die dieser Vertrag eine Frist oder eine Berechtigung knüpft, in Textform. Was das Konto später zusätzlich anzeigt, ersetzt diesen Weg nicht, sondern ergänzt ihn.
Leistungen, die wir als „Über Partner“ kennzeichnen, erbringen zugelassene Dritte – etwa lizenzierte Speditionen für Luftfracht, Restauratoren und Sachverständige. Wir steuern den Ablauf und bleiben Ihr Ansprechpartner; wer die Leistung ausführt, nennen wir Ihnen auf Nachfrage vor der Beauftragung.
Vertragsschluss und Laufzeit
Ein Vertrag kommt zustande, wenn Sie unser Angebot annehmen oder wir Ihren Auftrag bestätigen; die Textform genügt. Die Vor-Ort-Besichtigung und die Kalkulation, die daraus folgt, sind unverbindlich und verpflichten Sie zu nichts.
Der Lagervertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist von beiden Seiten zum Ende eines jeden Kalendermonats kündbar; die Kündigung muss der anderen Seite bis zum letzten Tag dieses Monats zugehen. Monatlich kündbar heißt hier also monatlich und nicht faktisch zwei Monate. Die kleinste buchbare Einheit ist ein Gitterfeld. Eine Mindestlaufzeit gibt es nicht, und wir verlängern auch nichts stillschweigend um ein Jahr.
Transport-, Verpackungs- und Dokumentationsaufträge sind Einzelaufträge. Sie enden mit ihrer Ausführung und laufen nicht als Dauerschuldverhältnis weiter.
Einlagerung, Zustandsprotokoll und Mitwirkung des Kunden
Vor der Einlagerung nehmen wir jedes Werk auf: Maße, Technik, Rahmung, sichtbarer Zustand, mindestens zwei Fotos. Das Zustandsprotokoll übermitteln wir Ihnen in Textform; sobald das Kundenkonto in Betrieb ist, liegt es zusätzlich dort.
Sie können dem Protokoll binnen vierzehn Tagen ab Zugang in Textform widersprechen. Widersprechen Sie nicht, gilt es als anerkannt und ist für beide Seiten die Grundlage jedes späteren Vergleichs; der Nachweis, dass es in einem Punkt unrichtig ist, bleibt Ihnen auch danach unbenommen. Auf den Beginn dieser Frist und darauf, was Ihr Schweigen bedeutet, weisen wir Sie bei der Übermittlung des Protokolls gesondert hin – ohne diesen Hinweis tritt die Wirkung nicht ein.
Sie teilen uns zu jedem Werk den Wert, das Material, bekannte Vorschäden und frühere Restaurierungen mit und weisen uns auf Fremdeigentum hin, etwa auf Konsignationsware. Diese Angaben sind keine Formalie: Ohne Protokoll und ohne Wertangabe existiert kein Nachweis darüber, in welchem Zustand und mit welchem Wert ein Werk zu uns gekommen ist. Was nicht dokumentiert ist, lässt sich später nicht rekonstruieren, auch nicht zu Ihren Gunsten.
Gegenstände, die gefährlich, verderblich oder erkennbar rechtlich belastet sind, nehmen wir nicht an. Erfahren wir erst nach der Einlagerung davon, dürfen wir sie auf Kosten des Auftraggebers zurückgeben.
Preise und Zahlung
Die Lagermiete ist monatlich im Voraus fällig, zum dritten Werktag des Monats. Bewegungen rechnen wir nach Aufwand ab – Abholung, Auslieferung, Umlagerung, Bereitstellung zur Besichtigung, Verpackung –, zu den Sätzen, die im Angebot stehen. Fremdkosten für Fracht, Zoll und Versicherungsprämien geben wir unverändert weiter und weisen sie getrennt aus.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang zahlbar.
Änderungen der Sätze kündigen wir mit einer Frist von zwei Monaten in Textform an. Bis zum Wirksamwerden gilt der vereinbarte Preis, und bis zu diesem Tag können Sie den Lagervertrag zum Ablauf der Ankündigungsfrist kündigen. Auf dieses Recht weisen wir Sie in der Ankündigung hin.
Haftung und Versicherung
Für Verlust und Beschädigung eingelagerter Werke haften wir nach § 475 HGB: Wir schulden Ersatz für den Schaden, der zwischen Übernahme und Auslieferung entsteht, es sei denn, er wäre auch bei der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abzuwenden gewesen. Diese Haftung kennt keinen Höchstbetrag, und wir beschränken sie hier nicht. § 475h HGB lässt eine Abweichung ohnehin nur durch eine im Einzelnen ausgehandelte Vereinbarung zu, nicht durch vorformulierte Bedingungen – ein Satz an dieser Stelle könnte die Lagerhalterhaftung also gar nicht kürzen.
Für Transporte gilt das Frachtrecht, und dort sieht das Gesetz anders aus: § 431 HGB deckelt die Haftung auf 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm Rohgewicht der Sendung, derzeit rund 10,30 €. Ein sechs Kilogramm schweres Gemälde im Wert von 40.000 € wäre danach mit gut 60 € entschädigt. Das ist für Kunst keine Haftung, sondern eine Rechengröße. Deshalb berufen wir uns gegenüber dem Auftraggeber nicht auf diesen Höchstbetrag, soweit der Schaden von der Versicherung nach Absatz 3 gedeckt ist.
Denn abgerechnet wird bei uns nicht nach Gewicht, sondern nach Wert. Wir unterhalten eine Kunstversicherung, in der Ihre Werke zum vereinbarten Wert versichert sind, von Nagelloch zu Nagelloch – Verpackung, Transport, Lagerung, Präsentation und Rückweg eingeschlossen. Versicherungsnehmer sind wir; versichert ist Ihr Interesse an der Sache. Das ist eine Versicherung für fremde Rechnung nach den §§ 43 ff. VVG: Die Entschädigung steht Ihnen als Versichertem zu, wir machen sie auf Ihr Verlangen im eigenen Namen geltend oder treten unsere Rechte aus dem Schadensfall an Sie ab. Der vereinbarte Wert steht im Zustandsprotokoll. Welche Gefahren die Police im Einzelnen ausschließt, steht in den Versicherungsbedingungen, die wir Ihnen vor Vertragsschluss aushändigen; diese Ausschlüsse gelten, auch wenn sie hier nicht wiederholt werden.
Die Versicherungssumme folgt Ihrer Wertangabe. Ist ein Wert zu niedrig angegeben, ist das Werk unterversichert und die Entschädigung fällt anteilig aus – diese Folge trägt der Auftraggeber. Unsere Haftung nach Absatz 1 bleibt davon unberührt; die Police mindert sie nicht, sie trägt sie nur wirtschaftlich. Wir sagen es Ihnen, wenn uns eine Angabe unplausibel erscheint, prüfen sie aber nicht von uns aus nach und schulden keine Wertermittlung.
Für Schäden, die nicht in Verlust oder Beschädigung des Gutes bestehen, haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften; bei einfacher Fahrlässigkeit jedoch nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Unberührt bleibt die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Pfandrecht und Zahlungsverzug
Als Lagerhalter steht uns nach § 475b HGB ein gesetzliches Pfandrecht am eingelagerten Gut zu, wegen aller Forderungen aus dem Lagervertrag und wegen unbestrittener Forderungen aus anderen Lager-, Fracht- und Speditionsverträgen mit demselben Auftraggeber. Weiter reicht das Gesetz nicht, und weiter reicht dieser Vertrag auch nicht: Forderungen aus anderen Geschäften sichert das Pfandrecht nicht.
Werke, die im Eigentum Dritter stehen, zeigen Sie uns vor der Einlagerung an; wir kennzeichnen sie im Bestand und nehmen sie vom Pfandrecht aus. Für Galerien ist das der entscheidende Punkt, denn Konsignationsware gehört der Galerie nicht, und ein Pfandrecht an fremdem Eigentum wollen wir weder haben noch geltend machen müssen.
Bei Zahlungsverzug von mehr als dreißig Tagen können wir die Herausgabe verweigern und das Pfand nach vorheriger Androhung verwerten. Zwischen Androhung und Verkauf liegt gegenüber Kaufleuten eine Woche (§ 368 Absatz 1 HGB), gegenüber allen anderen Auftraggebern ein Monat (§ 1234 Absatz 2 BGB). Vor jeder Verwertung schreiben wir Sie an und benennen die offene Forderung. Solange eine Ratenzahlung vereinbart ist und eingehalten wird, verwerten wir nicht.
Herausgabe, Rückgabe und Zugang zum Depot
Wir geben Werke an Sie heraus oder an Personen, die Sie uns in Textform benannt haben. Wer abholt, weist sich aus. Eine mündliche Benennung am Tor reicht nicht, auch nicht bei bekannten Gesichtern.
Besichtigungen und Abholungen vereinbaren wir mit mindestens 48 Stunden Vorlauf, damit das Werk bereitsteht und niemand zwischen Gittern suchen muss. Jeder Zutritt wird nach Person, Zeitpunkt und Zone protokolliert – auch Ihrer, und auch unserer.
Bei Vertragsende stellen wir den Bestand innerhalb von zehn Werktagen zur Abholung bereit oder liefern ihn auf Ihre Kosten aus. Wird nicht abgeholt, läuft die Lagermiete bis zur tatsächlichen Auslagerung weiter.
Gutachten und Wertindikationen
Die Wertangaben, die wir zu Ihren Werken führen, sind Indikationen. Sie beruhen auf Vergleichsdaten, auf Auktionsergebnissen und darauf, was zuletzt für vergleichbare Arbeiten gezahlt wurde. Eine Indikation ist kein Wertgutachten, und wir nennen sie auch nicht so.
Gutachten erstellen öffentlich bestellte oder zertifizierte Sachverständige. Wir stellen den Kontakt her, liefern Bestandsdaten und Zustandsprotokolle zu und nehmen das Ergebnis in Ihre Bestandsunterlagen auf. Verantwortlich für Inhalt und Richtigkeit des Gutachtens ist der Sachverständige, nicht ARTDEPOT.
Für Kauf-, Verkaufs-, Versicherungs- oder Anlageentscheidungen, die Sie auf eine Indikation stützen, haften wir nicht. Wer eine belastbare Summe braucht – für eine Police, einen Nachlass oder das Finanzamt –, braucht ein Gutachten.
Versicherungsvermittlung, Rechts- und Steuerberatung
Die Deckung nach § 6 Absatz 3 läuft über unsere eigene Police. Wir vermitteln Ihnen dafür keinen Versicherungsvertrag und sind nicht Ihr Makler: Sie treten dem Versicherer gegenüber nicht als Versicherungsnehmer auf, sondern sind versicherte Person. Eine Erlaubnis nach § 34d GewO halten wir nicht, weil wir für diesen Weg keine brauchen – die Prämie ist Teil unserer Kalkulation und wird in der Rechnung als Fremdkosten ausgewiesen, nicht als Courtage.
Wollen Sie stattdessen selbst Versicherungsnehmer sein – weil eine bestehende Sammlungspolice weiterlaufen soll oder weil Ihr Versicherer den Bestand ohnehin führt –, geht das ebenso. Den Vertrag schließen dann Sie mit dem Versicherer, beraten und vermittelt durch einen zugelassenen Makler. Wir liefern in diesem Fall Lagernachweis, Wertbasis und Zustandsprotokolle zu und beraten Sie nicht über Deckung, Summe oder Bedingungen. Welcher der beiden Wege gilt, halten wir im Vertrag fest; offen bleibt diese Frage nicht, weil im Schadensfall an ihr hängt, wer den Anspruch hat.
Rechtsdienstleistungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz und Hilfeleistung in Steuersachen nach dem Steuerberatungsgesetz erbringen wir nicht. Wo eine solche Frage auftaucht – Nachlass, Stiftung, Ausfuhr –, nennen wir Ihnen Anwälte und Steuerberater, die sie beantworten dürfen. Deren Beratung verantworten sie selbst; wir haften weder für ihren Rat noch für die Bedingungen, die sie aushandeln. Wie das gemeint ist, steht ausführlicher unter Art Administration.
Kulturgutschutz, Zoll und Ausfuhr
Ob ein Werk nach dem Kulturgutschutzgesetz genehmigungspflichtig ist, hängt an Alter und Wert und daran, ob die Grenze innerhalb oder außerhalb der EU überschritten wird. Wir prüfen das vor jeder Ausfuhr und beantragen die Genehmigung auf Ihren Wunsch. Der Behörde stehen dafür zehn Arbeitstage zu; wir planen rückwärts vom Termin, aber wir können diese Frist nicht verkürzen und übernehmen keine Gewähr für Termine, die davon abhängen.
Herkunft und rechtmäßige Einfuhr verantwortet der Auftraggeber. Sie sichern zu, dass die eingelagerten Werke rechtmäßig erworben und eingeführt wurden und dass Ihnen keine Ansprüche Dritter auf Herausgabe bekannt sind. Rechnungen, Provenienzunterlagen und Einfuhrpapiere legen Sie uns auf Anforderung vor.
Erhalten wir Anhaltspunkte für eine unrechtmäßige Herkunft, setzen wir jede Bewegung des betroffenen Werks aus und informieren Sie unverzüglich. Welche Meldungen wir darüber hinaus vornehmen müssen, richtet sich nach dem Gesetz und nicht nach diesem Vertrag.
Datenschutz
Welche Daten wir erheben, wozu wir sie verwenden, wie lange wir sie speichern und welche Rechte Sie daran haben, steht in der Datenschutzerklärung. Sie ist eine Information nach Art. 13 DSGVO und keine Vertragsbedingung – sie kann diesen Text weder ergänzen noch verdrängen, und die Verarbeitung Ihrer Daten richtet sich ohnehin zwingend nach der Verordnung und nicht nach dem, was hier vereinbart wäre.
Fotos, Maße, Standorte und Zustandsdaten Ihrer Werke behandeln wir als vertraulich. Wir geben sie an die am Auftrag beteiligten Partner weiter – Versicherer, Restauratoren, Sachverständige, Speditionen – und nur so weit, wie diese sie für ihre Leistung benötigen. Für eigene Werbung nutzen wir sie nicht; eine Abbildung Ihrer Werke veröffentlichen wir nur, wenn Sie es uns ausdrücklich gestattet haben.
Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand; für Verbraucher bleibt es bei den gesetzlichen Gerichtsständen, und die Rechtswahl entzieht einem Verbraucher nicht den Schutz der zwingenden Vorschriften seines Aufenthaltsstaates. Erfüllungsort für Lagerung und Auslieferung ist der im Lagervertrag vereinbarte Lagerort.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder wird sie es, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Fragen zu einzelnen Klauseln beantworten wir, bevor Sie unterschreiben – über die Kontaktseite oder an [E-Mail-Adresse].
Stand: [Datum] — Entwurf, anwaltlich nicht geprüft
Datenschutz
Diese Seite ist ein einzelnes HTML-Dokument ohne Konto, ohne Datenbank und ohne Warenkorb. Entsprechend wenig geschieht hier mit Ihren Daten. Was trotzdem geschieht, steht vollständig in diesem Text – auch das, was uns selbst noch nicht gefällt. Wo eine Angabe noch aussteht, steht ein Platzhalter in eckigen Klammern statt einer Formulierung, die belastbar klingt.
Verantwortlicher
Verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die ARTDEPOT Düsseldorf GmbH, Ronsdorfer Straße 74, 40233 Düsseldorf, vertreten durch die Geschäftsführung: [Name laut Handelsregister]. Sie erreichen uns telefonisch unter +49 211 97 26 40-0 und per E-Mail unter [E-Mail-Adresse].
Einen Datenschutzbeauftragten haben wir nicht bestellt. Art. 37 DSGVO verlangt das, wenn die Kerntätigkeit in einer umfangreichen regelmäßigen Überwachung von Personen oder in der Verarbeitung besonderer Datenkategorien besteht; § 38 BDSG ergänzt die Schwelle von zwanzig Personen, die ständig mit automatisierter Verarbeitung beschäftigt sind. Keiner dieser Fälle trifft auf uns zu. Fragen zum Datenschutz beantwortet deshalb unmittelbar die oben genannte Adresse.
Wenn Sie diese Seite aufrufen
Die Seite wird als statische Datei ausgeliefert; das Hosting übernimmt Vercel. Vertragspartner ist [vollständige Firmierung und Anschrift laut Auftragsverarbeitungsvertrag] – wir tragen hier ein, was im unterzeichneten Vertrag steht, und nicht die Gesellschaft, die uns plausibel erscheint. Jeder Aufruf erzeugt auf den Servern des Hosters einen Protokolleintrag: Ihre IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, die angefragte Datei, die übertragene Datenmenge, die zuvor besuchte Seite, sofern Ihr Browser sie mitsendet, sowie Browser und Betriebssystem.
Diese Einträge entstehen zwangsläufig, weil ohne IP-Adresse keine Antwort zurückfindet, und wir brauchen sie, um Störungen und Angriffe zu erkennen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist der stabile und sichere Betrieb der Seite. Wir führen die Protokolle nicht mit anderen Daten zusammen, werten sie nicht personenbezogen aus und bilden daraus keine Profile. Gelöscht werden sie nach [Löschfrist der Server-Logfiles].
Den nach Art. 28 DSGVO erforderlichen Vertrag zur Auftragsverarbeitung schließen wir mit diesem Anbieter, bevor die Seite öffentlich erreichbar ist. Er ist keine Formalie, sondern die Bedingung dafür, dass ein Dritter die Protokolle überhaupt führen darf.
Der Anbieter sitzt in den Vereinigten Staaten, eine Übermittlung dorthin ist also möglich. Dafür gibt es genau eine Grundlage, nicht zwei nebeneinander: Steht der Empfänger in der Liste des EU-US Data Privacy Framework, trägt der Angemessenheitsbeschluss der Kommission nach Art. 45 DSGVO, und Standardvertragsklauseln sind dann gegenstandslos. Steht er nicht darin, brauchen wir die Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO, deren Wortlaut wir Ihnen auf Anfrage zusenden. Welcher Fall vorliegt, prüfen wir vor dem Livegang in der Liste des US-Handelsministeriums und tragen ihn hier ein: [Grundlage der Übermittlung, Stand der Prüfung]. Die Auslieferung erfolgt ausschließlich verschlüsselt über HTTPS.
Schriften und Programmcode
Die Überschriften stehen in Lora, der Fließtext in Inter, die Kleinschrift in Geist Mono. Alle drei liegen als Datei auf demselben Server wie die Seite – Lora eingebettet im Dokument selbst, Inter und Geist Mono daneben im Ordner. Es wird keine Schrift von Google Fonts oder einem anderen Anbieter nachgeladen.
Das ist eine Entscheidung und keine Kleinigkeit. Das Landgericht München I hat für dynamisch nachgeladene Google-Schriften ein berechtigtes Interesse verneint, weil dieselben Dateien ohne Weiteres vom eigenen Server ausgeliefert werden können (Urteil vom 20. Januar 2022, Aktenzeichen 3 O 17493/20). Die Alternative wäre eine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO gewesen, und die hätte ein Banner vorausgesetzt. Wir haben stattdessen den Abruf weggelassen.
Dasselbe gilt für Tailwind CSS, das Werkzeug, aus dem die Gestaltungsregeln dieser Seite stammen: Das fertige Stylesheet steht fest im Dokument, es wird kein Content-Delivery-Netz angefragt. Auch das Video im Kopf der Startseite liegt auf demselben Server, nicht bei YouTube oder Vimeo. Wenn Sie diese Seite aufrufen, fragt Ihr Browser deshalb keinen einzigen fremden Server an – ausgenommen der Versand einer Formularanfrage, der weiter unten beschrieben ist.
Was diese Seite nicht tut
Wir setzen keine Cookies. Wir verwenden weder localStorage noch sessionStorage, speichern also selbst nichts in Ihrem Browser – auch nicht, welche Seite Sie zuletzt geöffnet hatten. Es läuft kein Analysewerkzeug, kein Zählpixel, kein Werbenetzwerk, kein Social-Media-Plugin und keine eingebettete Karte.
Deshalb finden Sie hier auch kein Einwilligungsbanner. Ein solches Banner holt die Einwilligung ein, die § 25 TDDDG für das Speichern von Informationen auf Ihrem Endgerät und für den Zugriff darauf verlangt, soweit beides für den Dienst nicht unbedingt erforderlich ist. Offen bleibt dabei der eine Punkt aus dem vorigen Abschnitt: Die Abrufe bei Google und bei jsDelivr legen Dateien im Cache Ihres Browsers ab, und ob § 25 TDDDG das als unbedingt erforderlich ansieht, ist gerade bei Schriften umstritten. Wir beantworten diese Frage nicht mit einem Banner, sondern indem wir beide Abrufe vor dem Livegang abschaffen. Ein Banner, das nur aus Gewohnheit dasteht, wäre eine Behauptung und keine Information.
Das Video auf der Startseite liegt auf demselben Server wie die Seite selbst. Es kommt nicht von YouTube, nicht von Vimeo und von keinem anderen Videodienst, und beim Abspielen werden keine Daten an Dritte übertragen.
Wenn Sie uns schreiben
Auf der Seite Kontakt steht ein Anfrageformular. Solange kein Versanddienst eingerichtet ist, überträgt es nichts: Es prüft Ihre Eingaben im Browser und öffnet dann Ihr E-Mail-Programm mit der fertigen Nachricht. Abgeschickt wird sie von Ihnen, über Ihren eigenen Anbieter – unser Server sieht sie nie.
Sobald ein Versanddienst eingerichtet ist, geht das Formular an [Formular-Dienstleister], der die Angaben in unserem Auftrag nach Art. 28 DSGVO verarbeitet; dann steht an dieser Stelle, wer das ist und wo er sitzt. Ein für Sie unsichtbares Feld im Formular dient dazu, automatisierte Einsendungen zu erkennen – es bleibt leer, wenn ein Mensch das Formular ausfüllt, und sein Inhalt wird nicht übertragen.
Was uns erreicht, schreiben Sie selbst: Ihren Namen, Ihre Absenderadresse und das, was Sie uns mitteilen – in der Sache meist Angaben zu Bestand, Formaten, Bewegungen im Monat und einer bestehenden Police. Rufen Sie an, notieren wir daraus, was für die Kalkulation gebraucht wird. Mehr als das brauchen wir nicht, und mehr als das fragen wir auch nicht ab.
Wir verwenden diese Angaben ausschließlich, um Ihre Anfrage zu beantworten, die Kalkulation vorzubereiten und einen Besichtigungstermin abzustimmen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit es um die Anbahnung eines Vertrages geht, und im Übrigen Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, also unser Interesse daran, auf Anfragen zu antworten.
Für E-Mail gilt, was für E-Mail immer gilt: Der Transport zwischen den Servern ist in aller Regel verschlüsselt, der Inhalt aber nicht durchgehend von Ende zu Ende. Für Vertrauliches – Werklisten, Versicherungssummen, Adressen von Sammlern – vereinbaren wir lieber ein Telefonat.
Ihre Anfrage löschen wir [Frist] nach dem Ende der Korrespondenz, sofern daraus kein Auftrag entstanden ist. Wird daraus ein Vertrag, bleiben die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen nach § 257 HGB und § 147 AO unberührt.
Ihre Rechte
Für die Daten, die wir über Sie verarbeiten, stehen Ihnen die folgenden Rechte zu. Eine formlose Nachricht an [E-Mail-Adresse] genügt, ein Formular brauchen Sie dafür nicht. Wir antworten innerhalb der Frist des Art. 12 Abs. 3 DSGVO, also spätestens nach einem Monat.
Auskunft
Art. 15 DSGVOSie können erfahren, ob wir Daten über Sie verarbeiten, welche das sind, woher sie stammen, wozu wir sie nutzen, an wen wir sie weitergeben und wie lange wir sie behalten. Auf Wunsch erhalten Sie eine Kopie dieser Daten.
Berichtigung
Art. 16 DSGVOWas falsch ist, berichtigen wir; was unvollständig ist, ergänzen wir. Ein Hinweis genügt, eine Begründung müssen Sie nicht mitliefern.
Löschung
Art. 17 DSGVOSie können verlangen, dass wir Ihre Daten löschen, sobald sie für den Zweck nicht mehr nötig sind, Sie der Verarbeitung widersprochen haben oder sie unrechtmäßig war. Steht eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegen, sagen wir Ihnen, welche, und löschen nach Ablauf der Frist.
Einschränkung der Verarbeitung
Art. 18 DSGVOStatt zu löschen, können wir die Verarbeitung auch anhalten – etwa für die Zeit, in der geklärt wird, ob ein Datum richtig ist, oder wenn Sie es für die Geltendmachung von Ansprüchen noch brauchen.
Datenübertragbarkeit
Art. 20 DSGVOSoweit wir Daten auf Grundlage eines Vertrages oder Ihrer Einwilligung automatisiert verarbeiten, erhalten Sie das, was Sie uns selbst gegeben haben, in einem gängigen, maschinenlesbaren Format; auf Wunsch übermitteln wir es direkt an eine andere Stelle, soweit das technisch machbar ist. Für eine formlos beantwortete Anfrage, die wir auf unser berechtigtes Interesse stützen, gilt dieses Recht nicht – wir sagen das lieber, als es zu versprechen.
Widerspruch
Art. 21 DSGVOGegen jede Verarbeitung, die wir auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO stützen – die Server-Protokolle und die Beantwortung allgemeiner Anfragen –, können Sie aus Gründen Ihrer besonderen Situation Widerspruch einlegen. Wir verarbeiten dann nicht weiter, es sei denn, wir weisen zwingende schutzwürdige Gründe nach, die Ihre Interessen überwiegen.
Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
Art. 77 DSGVOSie können sich jederzeit bei einer Aufsichtsbehörde beschweren. Für uns zuständig ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2–4, 40213 Düsseldorf. Dieses Recht besteht unabhängig davon, ob Sie vorher mit uns gesprochen haben – uns wäre es lieber, aber es ist nicht Voraussetzung.
Änderungen dieser Erklärung
Wenn sich an der Technik dieser Seite etwas ändert – wenn die Schriften und das Stylesheet vom eigenen Server kommen, wenn ein Kontaktformular hinzukommt oder das Kundenkonto aus dem Digital Collection Workspace –, ändern wir diesen Text mit. Es gilt jeweils die hier veröffentlichte Fassung; ältere Fassungen halten wir nicht vor.
Stand: [Datum]
Diese Adresse gibt es hier nicht
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Wenn Sie hier gelandet sind, weil Sie etwas Bestimmtes gesucht haben: schreiben Sie uns kurz, dann schicken wir den richtigen Link — zur Anfrage.